Betreuungsvertrag
Haben Sie sich dazu entschlossen, Ihr Kind von mir betreuen zu lassen, wird ein Betreuungsvertrag zur Tagespflege abgeschlossen. Der Vertrag regelt alle wichtigen Themen, so z.B. Eingewöhnungszeit und Betreuungszeiten, Stundenlohn und Zahlungsmodalitäten, Urlaub und Ausfallzeiten der Tagesmutter und des Kindes sowie Krankheit, Vertretungen, Versicherung und Kündigung.
Eingewöhnung
Zum Wohle des Kindes und zum gegenseitigen Kennenlernen gibt es zu Beginn der Betreuung eine individuell lange Eingewöhnungsphase. Jedes Kind ist anders und erst während der Eingewöhnung stellt sich heraus, wie lange das Kind braucht, um sich wohl und sicher zu fühlen. In der Regel liegt die Zeit zwischen zwei und vier Wochen.
Versicherung
Als Tagespflegeperson bzw. Tagesmutter bin ich mit einer umfassenden Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte es zu einem von einem Kind verursachten Schaden in meinem Haushalt kommen, haften jedoch die Eltern.
Urlaub
Meinen Jahresurlaub lege ich gleich zu Anfang des Jahres, etwa bis Anfang Februar, fest. So haben alle Eltern die Möglichkeit, frühzeitig Ausfallzeiten in der Kinderbetreuung abzudecken.
Kinder mit gesundheitlichen Problemen
Natürlich sind auch Kinder mit Allergien und Unverträglichkeiten bei uns willkommen! Bei der Zubereitung der Mahlzeiten kann ich darauf individuell Rücksicht nehmen und habe mittlerweile eine breite Variation an Rezepten für jeden Bedarf.
Betreuungsplätze
Um jedem Kind gerecht werden zu können, betreue ich bei uns maximal 5 Kinder gleichzeitig.
Individuelle Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind Montag bis Freitag ab 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Ausnahmen sind auf Anfrage natürlich möglich. Sprechen Sie mich einfach an!
Betreuungskosten
Die Kinderbetreuung wird nach Stunden abgerechnet.
Bei berufstätigen Eltern werden die Kosten für die Betreuung vom Jugendamt bezuschusst. Die Anträge dazu bekommen Sie direkt bei mir, den Familienzentren sowie beim Fachbereich Jugend, Arbeit und Soziales der Stadt Lingen oder aber direkt beim Landkreis Emsland. Der Landkreis stellt außerdem online einen Kindertagespflegerechner zur Verfügung. Dort können Sie ihre Kosten für die Betreuung ermitteln.
Notfallvollmacht
Um sicher zu sein, dass in einem ärztlichen Notfall alles Denkbare für Ihr Kind getan werden kann, stellen Sie mir eine Notfallvollmacht aus. Diese befugt mich als Tagesmutter und Betreuungsperson, mit Ihrem Kind in ein Krankenhaus zu fahren. Ebenso sind eine Kopie der Krankenkassenkarte und des Impfausweises eines jeden Kindes bei mir hinterlegt.